Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht umfasst alle Bereiche, die die Gründung, den Betrieb und die Auflösung von Kapital- und Personengesellschaften betreffen.
Die Arbeitsgebiete sind wie folgt:
- Beratung bei Neugründungen und der Wahl Rechtsform
- Gestaltung von Gesellschaftsverträgen bei Gründung, Umwandlung und Liquidation
- Beratungen im Zusammenhang mit dem Verkauf/Kauf von Unternehmen, Unterneh- mensnachfolge
- Beratung eintretender und ausscheidender Gesellschafter von Personen- und Personen- handelsgesellschaften
- Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaften und ihren Gesell- schaftern und untereinander
- Beratung zur Haftungsvermeidung in der Unternehmenskrise
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