Sozialrecht
Dieses Rechtsgebiet dient der Erfüllung des grundgesetzlichen Auftrags zur Sicherung des Sozialstaatspostulats.
Es zählt zum öffentlichen Recht, das von einem Über- Unterordnungsverhältnis zwischen öffentlicher Verwaltung
und Bürger als Sozialversichertem, Antragsteller oder Leistungsempfänger geprägt ist.
Die Regelungen darüber finden sich im SGB I bis XII.
Häufige Fragestellungen betreffen:
- Leistungsbereiche Arbeitslosigkeit, Grundsicherung für Arbeitssuchende und Sozialhilfe
- Leistungsbereich Krankheit
- Leistungsbereich Unfall, Pflege
- Leistungsbereich Familie, Alter
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