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Sozialrecht

Dieses Rechtsgebiet dient der Erfüllung des grundgesetzlichen Auftrags zur Sicherung des Sozialstaatspostulats. Es zählt zum öffentlichen Recht, das von einem Über- Unterordnungsverhältnis zwischen öffentlicher Verwaltung und Bürger als Sozialversichertem, Antragsteller oder Leistungsempfänger geprägt ist.

Die Regelungen darüber finden sich im SGB I bis XII.

Häufige Fragestellungen betreffen:

  • Leistungsbereiche Arbeitslosigkeit, Grundsicherung für Arbeitssuchende und Sozialhilfe
  • Leistungsbereich Krankheit
  • Leistungsbereich Unfall, Pflege
  • Leistungsbereich Familie, Alter
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