Verwaltungsrecht
Dieses Rechtsgebiet befasst sich mit der Gesamtheit der die Verwaltung betref- fenden Rechtsnormen.
Es umfasst die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise
der Institutionen der Verwaltung und ihr Verhältnis untereinander.
Das Verwaltungsrecht im engeren Sinne ist gegliedert in einen allgemeinen und einen besonderen
Teil sowie das Verwaltungs- prozessrecht. Der besondere Teil umfasst das Beamten-, das Polizei-
und das Bau- sowie das Gemeinderecht.
Ich berate auf dem Gebiet des Ver- waltungsrechts sowohl Privatpersonen als auch Firmen sowie die Verwaltung selbst.
Häufige Fragestellungen im Rahmen des Verwaltungsrechts betreffen zum Beispiel:
- Bauplanung und Bauordnungsrecht
- Umweltrecht, Bodenschutz, Altlasten
- Subventionsrecht
- Öffentliches Dienstrecht, Staats-
haftung, Enteignung/ -entschädigung
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